Bei Sunweb können Sie sofort bei der Buchung Ihres Urlaubs eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung abschließen. Das gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie vor unerwarteten Kosten. Sunweb hat die AXA als Versicherungspartner sorgfältig ausgewählt und ist überzeugt, dass sie Ihnen den bestmöglichen Schutz bietet.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Reise im Falle einer Stornierung aufgrund von COVID-19 versichert ist? Ob Sie Ihre Reise abbrechen können, weil Ihr bester Freund krank ist?
Alle häufig gestellten Fragen finden Sie direkt hier.
Wenn Sie nicht über Sunweb versichert sind und mehr über die Bedingungen wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren eigenen Versicherer.
Schadensanspruch einreichen
Wenn Sie einen Schaden erleiden, können Sie den Schaden direkt bei AXA über das Online-Formular anmelden. In der oberen rechten Ecke können Sie die Sprache auf Deutsch umstellen. Halten Sie bei der Meldung Ihres Anspruchs Ihre Rechnungen, Garantien, Erklärungen und andere Belege bereit. Je ausführlicher Sie Ihren Anspruch beschreiben und Beweise beifügen, desto schneller kann AXA ihn bearbeiten.
TIPP: Skifahren abseits der Pisten wird nicht von jeder Versicherung abgedeckt, aber mit AXA müssen Sie sich keine Sorgen machen! Mit der AXA-Reiseversicherung sind Sie beim Skifahren abseits der Pisten versichert, solange die Piste nicht durch Gefahren blockiert ist oder Sie in einem Gebiet fahren, für das ein Lawinencode 3 oder höher ausgegeben wurde.
Die Prämie ist ein fester Betrag pro Person und Tag.
Wichtig: Dies sind die Versicherungsbedingungen der AXA. Sunweb hat die AXA als Versicherungspartner sorgfältig ausgewählt und ist überzeugt, dass sie den bestmöglichen Schutz bietet. Wenn Sie nicht über Sunweb versichert sind und mehr über die Bedingungen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren eigenen Versicherer.Gilt COVID-19 als Pandemie oder als Krankheit?
COVID-19 wird von AXA als schwere Krankheit eingestuft, die zum Tod führen kann. Mit der AXA-Versicherung sind Sie für unvorhergesehene Kosten gewappnet.
Werden Hilfeleistungen und medizinische Versorgung infolge von COVID-19 erstattet?
Mit der Sunweb-Reiseversicherung werden Assistance-Leistungen und medizinische Versorgung (auch als Folge von COVID-19) im Ausland zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung erstattet.
Wird ein längerer Aufenthalt aufgrund von COVID-19 erstattet?
Mit der Sunweb-Reiseversicherung sind zusätzliche Kosten gedeckt, wenn Sie oder einer Ihrer Mitreisenden im Urlaub schwer erkranken und Sie deshalb länger an Ihrem Urlaubsort bleiben müssen. Dies gilt auch für schwere Erkrankungen aufgrund von COVID-19.
Achtung: Dies gilt nicht für eine reine Quarantänepflicht (z. B. aufgrund einer Änderung der Reisehinweise).
Werden zusätzliche Reisekosten erstattet, wenn ein nicht mitreisendes Familienmitglied aufgrund von COVID-19 stirbt oder schwer erkrankt?
Mit der Sunweb-Reiseversicherung sind Sie gegen unvorhergesehene und notwendige zusätzliche Reisekosten versichert, die aufgrund von Tod oder schwerer Krankheit (dazu gehört auch COVID-19) einer nicht reisenden Person entstehen. Bei dieser Person muss es sich um ein unmittelbares Familienmitglied handeln (erster oder zweiter Grad).
Bleibt der Versicherungsschutz gültig, wenn sich der Farbcode an meinem Urlaubsort ändert?
Wenn sich der Farbcode Ihres Urlaubsortes während Ihres Aufenthaltes ändert, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Deckung für medizinische Kosten beträgt bei AXA bis zu 4 Millionen Euro pro Person, wenn ein Kunde in ein orangefarbenes Land reist und während der Reise an COVID erkrankt.
Muss meine Krankenversicherung am Urlaubsort gültig sein?
Ja, Ihre Krankenversicherung muss auch im Urlaubsland gültig sein.
Bin ich für COVID-19 bedingte Kosten versichert, wenn ich in ein orangefarbenes Gebiet reise?
Ja, mit der Sunweb-Reiseversicherung bietet AXA eine Deckung für medizinische Kosten bis zu 4 Millionen Euro pro Person.
Standard |
Alle Risiken |
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Rücktrittsentschädigung aus triftigem Grund: • Krankheit oder
Unfall |
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Erstattung von nicht in
Anspruch genommenen Reisetagen bei Krankenhausaufenthalt im Ausland (mindestens
1 Übernachtung)
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Frühere Rückkehr aus den in den Bedingungen genannten Gründen
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Rückerstattung bei Stornierung aus selbst gewählten Gründen (Ausnahmen sind in den Bedingungen aufgelistet) |
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Vorzeitige Rückkehr aus zusätzlichen Gründen (diese sind in den Bedingungen aufgelistet) |
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Die Prämie ist ein Prozentsatz der gesamten Reisesumme zuzüglich Versicherungssteuern und Versicherungsgebühren.
Wichtig: Es handelt sich um die Versicherungsbedingungen der AXA. Sunweb hat AXA als Versicherungspartner bewusst ausgewählt und ist überzeugt, dass AXA den bestmöglichen Schutz bietet. Wenn Sie nicht über Sunweb versichert sind und mehr über die Bedingungen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Wann kann ich aufgrund von COVID-19 kündigen?
Wenn jemand (aus der Reisegruppe oder aus der Familie ersten oder zweiten Grades) aufgrund des COVID-19-Virus erkrankt oder gestorben ist und deshalb nicht reisen kann. Jemand, der positiv auf COVID-19 getestet wurde, gilt als krank, auch wenn diese Person keine unmittelbaren Beschwerden hat.
Bin ich versichert, wenn ich oder mein Mitreisender kurz vor der Abreise positiv auf COVID-19 getestet werden?
Ja, wenn Sie oder Ihr(e) Mitreisende(r) kurz vor der Abreise positiv auf COVID-19 getestet werden, können Sie die Reise stornieren und die Kosten bei AXA geltend machen.
Bin ich versichert, wenn sich Maßnahmen ändern und ich deshalb die Anforderungen meines Urlaubslandes nicht erfülle?
Mit einer ALL-RISK-Versicherung sind Sie für 75 % der Kosten abgesichert, wenn sich nach der Buchung Ihres Urlaubs die Maßnahmen ändern und Sie deshalb die Anforderungen Ihres Urlaubslandes nicht erfüllen.
Bin ich bei einer obligatorischen Quarantäne kurz vor der Abreise versichert, ohne mich selbst mit COVID-19 zu infizieren?
Mit einer Sunweb ALL-RISK-Reiserücktrittsversicherung sind Sie versichert, wenn Sie oder ein Mitreisender vor der Abreise in Quarantäne müssen, ohne selbst mit dem COVID-19-Virus infiziert zu sein.
Wichtig: Sie sind nur im Rahmen der ALL-RISK-Reiserücktrittsversicherung und mit einem Selbstbehalt von 25 % versichert.
Kann ich meine Reise stornieren, wenn ich, meine Mitreisenden oder jemand zu Hause aufgrund des COVID-19-Virus schwer erkrankt oder gestorben ist?
Mit der Sunweb-Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihre Reise stornieren oder abbrechen, wenn Sie, ein Mitreisender oder ein Verwandter ersten oder zweiten Grades schwer erkrankt oder unter anderem an dem COVID-19-Virus gestorben sind. Die Stornokosten können bei AXA geltend gemacht werden.
Bin ich im Falle des Todes eines Verwandten dritten Grades aufgrund von COVID-19 versichert?
Die Sunweb-Reiserücktrittsversicherung deckt die Annullierung oder den Abbruch der Reise, wenn ein Verwandter dritten Grades unter anderem durch COVID-19 stirbt. Die Kosten können bei AXA geltend gemacht werden.
Kann ich meine Reise stornieren, wenn jemand außerhalb meiner Familie unter anderem aufgrund des COVID-19-Virus schwer erkrankt oder gestorben ist?
Mit einer ALL-RISK-Versicherung haben Sie Anspruch auf 75 % der Kosten.
25 % der Kosten müssen Sie selbst bezahlen.