Wussten Sie es? Reiseveranstalter sind in Deutschland und anderen europäischen Ländern dazu verpflichtet, sich für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Das bedeutet, dass die vom Reiseveranstalter ausgesuchte und bezahlte Versicherung, im Fall der Insolvenz des Veranstalters, bereits gezahlte Kundengelder zurück bezahlt.
Die Sunweb Group ist dem Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) in den Niederlanden angeschlossen. SGR sichert daher auch alle Sunweb-Paketreisen des Reisevermittlers Sunweb Germany GmbH gegen die unwahrscheinliche Insolvenz Sunwebs ab.
Was bedeutet das genau für Sie?
✔ Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz unsererseits, ist ihr bereits bezahlter Betrag abgesichert
✔ In diesem Fall zahlt Ihnen SGR das Geld zurück
✔ Für Sie bedeutet das trotzdem keine Mehrkosten. Die Absicherung ist automatisch in unsere Pauschalen inkludiert
✔ Bei jeder Buchung einer Ski-Pauschale erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein, der Ihnen Ihre finanzielle Absicherung bestätigt
✔ Sowohl die Anzahlung, als auch die Restzahlung, fallen unter die Absicherung der SGR
Falls gewünscht, finden Sie hier die genauen Bedingungen der SGR in Bezug auf die geltende Garantieregelung (leider derzeit nur in englisch verfügbar).
Für Buchungen mit Abreise bis 31.12.2020 hat Sunweb Germany GmbH zusätzlich mit Tourvers zusammen gearbeitet. auch bei Tourvers handelt es sich um einen Absicherer für den unwahrscheinlichen Fall einer Einstellung der Geschäftstätigkeit von Sunweb. Für Buchungen ab dem 01.01.2020 mit Anreise ab dem 01.01.2021 greift ausschließlich die SGR-Deckung, wie oben beschrieben.