Ab dem 15. Januar ist die Quarantäne für:
Gebiete der Nachbarländer
Deutschland:
Land Sachsen
Land Thüringen
Italien:
Region Venetien
Region Emilia Romagna
Region Friaul Julisch Venetien
Österreich:
Land Salzburg
Frankreich:
Region Provence-Alpes-Côte d'Azur
Länder:
Andorra
Kroatien
Dänemark
Georgien
Litauen
Luxemburg
Montenegro
Königreich der Niederlande
Panama
San Marino
Serbien
Slowenien
Schweden
Südafrika
Vereinigtes Königreich Großbritannien
Vereinigte Staaten von Amerika
Tschechien
Brasilien
Zypern
Estland
Irland
Israel
Libanon
Malta
Monaco
Portugal
In einigen Fällen werden die Kontaktdaten von Reisenden bei ihrer Ankunft in der Schweiz gesammelt. Die Erfassung von Kontaktdaten betrifft alle Fluggäste sowie Buspassagiere aus Ländern mit einem erhöhten Infektionsrisiko.
Jede/r mit einem Schweizer Pass oder einer Aufenthaltserlaubnis kann in die Schweiz fahren.
Für alle anderen:
Grenzt Ihr Land an die Schweiz an? Ja?
Per Flugzeug: Ein negativer PCR-Test der weniger als 72 Stunden alt ist.
Abgesehen von einer Anreise mit dem Flugzeug können Sie das Land einfach betreten.
Grenzt Ihr Land an die Schweiz an? Nein?
Waren Sie in den letzten 10 Tagen in einem Land mit hohem Risiko?
Ja? Dann ist ein negativer PCR-Test, der weniger als 72 Stunden alt ist, verpflichtend sowie dieses Formular https://swissplf.admin.ch/home auszufüllen und in Quarantäne zu gehen.
Nicht in einem Land mit hohem Risiko gewesen:
Ankunft: Ein negativer PCR-Test, der weniger als 72 Stunden alt ist, ist verpflichtend, sowie dieses Formular auszufüllen
Per Bus / Zug/ Boot: Füllen Sie dieses Formular https://swissplf.admin.ch/home aus
Mit dem Auto: Sie können einfach einreisen.