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Bin ich versichert / kann ich versichert werden für Situationen, die mit Corona zusammenhängen?

Haben Sie Ihre Versicherung über Sunweb gebucht? Unsere Versicherungspolicen bieten eine umfassende Deckung für Corona-Situationen.

Bitte beachten Sie: Fahren Sie mit einer über uns abgeschlossenen Versicherung in ein Risikogebiet in den Urlaub? Mit der AXA-Versicherung sind Sie auch für Corona bedingte Situationen versichert, wenn Sie in ein Risikogebiet reisen. Prüfen Sie dies sorgfältig in den Bedingungen Ihrer Versicherung, wenn Sie eine andere Versicherung abgeschlossen haben.

Deckung unserer AXA-Reiseversicherung:
  • Sie sind für COVID-19-bedingte medizinische Kosten während Ihrer Reise zusätzlich zur Erstattung durch Ihre Krankenversicherung versichert, allerdings nur, wenn bei der Abreise kein negativer Reisehinweis vorliegt. Bitte beachten Sie: Die Krankenversicherung muss auch in dem Land, in dem Sie Ihren Urlaub verbringen, Versicherungsschutz bieten. Es erfolgt lediglich eine zusätzliche Erstattung durch Ihre Reiseversicherung.
  • Dauert Ihr Urlaub aufgrund unvorhergesehener und mit COVID-19 zusammenhängender Umstände (auf die Sie keinen Einfluss haben) länger als die vorgesehene Anzahl von Tagen, bleibt Ihre Reiseversicherung bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem Sie wieder nach Hause zurückkehren können.
  • Zusätzliche Reise- und Unterbringungskosten, die dadurch entstehen, dass Sie aufgrund des COVID-19-Virus länger an Ihrem Reiseziel bleiben müssen, sind nur dann gedeckt, wenn Sie oder Ihr Mitversicherter während Ihrer Reise positiv auf Corona getestet werden. Dies gilt nicht, wenn nur eine Quarantänepflicht besteht. Wenden Sie sich bitte an den Versicherer, wenn Sie ernsthaft erkrankt sind, und in anderen Fällen an Ihr Reiseunternehmen oder Ihre Transfergesellschaft.
Siehe hier die Versicherungsbedingungen für die Versicherungen.

AXA Reiserücktrittsversicherung
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie aufgrund allgemeiner behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht reisen können. Sunweb wird Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Reise zu stornieren oder umzubuchen.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre Reise ohne triftigen Grund stornieren, bevor Sunweb dies aufgrund der COVID-19-Pandemie tut.
  • Es besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass jemand (in der Reisegruppe oder in der nahen Familie) aufgrund des COVID-19-Virus erkrankt oder stirbt und deshalb nicht reisen kann. Jemand, der positiv auf COVID-19 getestet wurde, gilt als krank, auch wenn diese Person keine unmittelbaren Beschwerden hat.
  • Wenn Ihr Visum für die Reise verweigert wird, sind Sie versichert, wenn dies aus einem persönlichen (COVID-19-bezogenen) Grund geschieht. Sie sind nicht versichert, wenn dies auf eine allgemeine Vorschrift im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist.
  • Wenn Sie oder ein Mitreisender sich vor der Abreise in Quarantäne begeben müssen, ohne selbst mit dem COVID-19-Virus infiziert zu sein, ist dies nur im Rahmen der All-Risk-Rücktrittsversicherung und mit einer Selbstbeteiligung von 25 % versichert.
Klicken Sie hier, um die Versicherungsbedingungen für diese Versicherung einzusehen.

Klicken Sie hier für weitere Informationen über die AXA-Versicherung.

Bitte beachten Sie, dass in den oben genannten Fällen die Reise von Sunweb immer kostenpflichtig storniert wird und Sie dann bei Ihrer Versicherung einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Stornierungskosten geltend machen können. Sie werden prüfen, ob Ihr Antrag die Voraussetzungen erfüllt.

Haben Sie mit Ihrer Sunweb-Buchung vor dem 3. November eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann sind Sie über die Europeesche Versicherung versichert. Klicken Sie hier, um die Bedingungen einzusehen.
Haben Sie mit Ihrer Sunweb-Buchung ab dem 3. November eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann sind Sie über AXA versichert. Klicken Sie hier, um die Bedingungen und Konditionen einzusehen.
Haben Sie Ihre Versicherung woanders abgeschlossen? Prüfen Sie die Deckung Ihrer eigenen Versicherung.

Katastrophenfonds

Leider deckt die Garantieregelung des Katastrophenfonds das Coronavirus nicht ab. Für weitere Informationen möchten wir Sie auf die Website des Katastrophenfonds verweisen.
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